Warenannahme

Bevor die Ware angenommen werden kann, muss sie angeliefert worden sein. Dies kann auf verschiedene Art und Weise passieren: durch eine Spedition per LKW, Bahn, Schiff oder Flugzeug, durch die Post oder durch den Verkäufer selbst. 

Anlieferung per Zug

Anlieferung per Zug

Anlieferung per Zug

Anlieferung per Lkw

Die Ware muss aus dem Transportmittel, mit dem es geliefert wurde, entladen werden. Je nachdem, ob die Ware auf Euro-Paletten, in EPAL-Gitterkörbchen oder ohne normierte Hilfsmittel geliefert wurde, also zum Beispiel Kartons unterschiedlicher Größe die lose auf der LKW-Ladefläche gestapelt wurden, hast du unterschiedliche Geräte, die dir beim Entladen helfen. 

Bei Europaletten und EPAL-Gitterkörben hilft dir ein meist ein Gabelstapler, mit diesem fährst du mit der Gabel z. B. unter die Paletten in die dafür vorgesehenen Lücken in der Konstruktion und hebst die Palette ein Stück vom Untergrund ab, um sie dann von der Ladefläche erst mal auf den Boden zu stellen. Wenn die Kartons nur lose gestapelt wurden und über keinen Ladungsträger verfügen, der es dir erlaubt, mehrere Pakete mit einem Gabelstapler zu transportieren, musst du die Ware einzeln mit deinen Händen und deiner Muskelkraft aus dem Transportmittel holen. 

Die meisten Betriebe haben ein Maximalgewicht je Karton mit ihren Lieferanten / Kunden vereinbart, das nicht überschritten werden darf. Je nach Vorgabe des Kunden oder nach Vorgehensweise im Lager kann es sein, dass du die einzelnen Kartons dann auf eine Palette stapelst, damit die Ware effizienter im Lager bewegt werden kann. 

Bei vollautomatisierten Entladungen musst du nur noch die Anlage bedienen, die die Arbeit für dich erledigt. Das Video zeigt dir wie eine vollautomatisierte Entladung eines LKWs von statten geht: 

Beschreibung des Video Inhaltes:

LKW fährt an Wareneingangstor des Lagers heran. Wareneingangstor und das Rolltor des LKWs werden geöffnet. Anschließend wird der LKW so weit an das Wareneingangstor gefahren, dass sich die Rollböden des LKWs und des Tores berühren. Der Mitarbeiter geht an die Bedienmaschine und startet die Rollböden der Anlage, so dass die Paletten mit der Ware aus dem LKW „herausgerollt“ werden. Wenn alle Paletten aus dem LKW herausgeholt sind, stehen diese auf der Rollfeldanlage im Lager. Mit Hilfe eines Staplers werden diese von der Anlage gehoben und an einem anderen Platz im Lager abgestellt.

Rechtliches zur Warenentladung:

Die Verantwortlichkeiten für die Be- und Entladung zwischen den verschiedenen Parteien sind eigentlich gesetzlich geregelt. Die Entladepflicht liegt beim Absender der Ware. Da dieser seine Mitarbeitenden aber nicht zu jedem Empfänger senden kann, werden häufig Vereinbarungen zwischen Absender und Käufer getroffen, so dass der Empfänger selbst entlädt. Somit haftet dieser auch für alle Schäden, die während des Entladens auftreten – wichtig: diese sind keine Transportschäden.

Nachdem die Ware entladen wurde wird sie mit dem Lieferschein abgeglichen – stimmt die Anzahl der Packstücke, die geleifert wurde mit der angegebenen Anzahl auf dem Lieferschein überein? Wenn eine Abweichung vorliegt, wird diese dokumentiert, also auf dem Lieferschein vermerkt. Der Überbringer der Ware muss gegenzeichnen, da eine spätere Reklamation nicht mehr möglich ist. Wichtig: es handelt sich hier bei nur um die Anzahl der Packstücke, die weitere Kontrolle der Ware findet erst im nächsten Schritt statt. Je nach Digitalisierungslevel trägst du die Informationen mit Stift und Zettel ein oder auf einem digitalen Gerät, dieses übermittelt die Information dann meist direkt ins System. Mittlerweile gibt es auch vollautomatische Anlagen, die mit Hilfe von Scannern / Lasern (?) die Anzahl in sekundenschnelle überprüfen und Abweichungen direkt ans System übermitteln.

Bei dieser Prüfung wird die Unversehrtheit der Transportverpackung der Packstücke überprüft – also nicht die Ware selbst. Kartons können beispielsweise aufgerissen, durchnässt oder eingedellt sein oder sie weisen ein beschädigtes Sicherheitsklebeband auf. Möglich Schäden werden ebenfalls dokumentiert. Wenn ein Großteil der Ware schon bei der optischen Prüfung Mängel aufweist, kann die Annahme auch verweigert werden.

[Quiz]

Nächster Schritt: Warenkontrolle