Lagerung

Je nachdem um welche Ware es sich handelt und auch abhängig davon, wie lange die Ware im Lager verbleibt, muss die Ware während der Lagerungszeit kontrolliert und gepflegt werden, um die Qualität der Ware zu erhalten. Man spricht auch von einem sogenannten Lagerrisiko, also dem Risiko, dass sich die Qualität der Ware durch die Lagerung verschlechtert. Optimale Lagerbedingungen reduzieren dieses Risiko.

Folgende Risikofaktoren bestehen:

  • Feuchtigkeit
  • Trockenheit
  • Mechanische Belastungen
  • Licht / UV Strahlen
  • Wärme / Hitze
  • Kälte / Frost
  • Staub
  • Chemische Reaktionen
  • Biologische Einflüsse (Bakterien, Schimmel, Lebewesen)

Nicht jede Ware ist jedem Risikofaktor ausgesetzt, hier sind einige Beispiele (ggf. Quiz daraus machen?)

Wein: Licht

Milchprodukte: Wärme

Elektronik: Feuchtigkeit / Staub

Kleidung: Lebewesen (Motten)

Tabak: Feuchtigkeit

Metallteile: Feuchtigkeit (Rost)

Glaskonserven: Frost / Mechanische Belastungen (Bruch)

Möbel: Mechanische Belastungen (Kratzer, Dellen, Risse)

Obst: Wärme, Trockenheit

Daraus ergibt sich, dass die optimalen Lagerbedingungen die Bedingungen sind, die dafür sorgen, dass die Waren den spezifischen Risikofaktoren nicht ausgesetzt sind.

Unterschied zwischen sach- und artgerechter Lagerung (zusätzlich Bilder?)

  • Sachgerecht: Wahl der passenden Lagereinrichtungen und Lagerhilfsmittel für die Ware. Z. B. Bälle in Gitterboxen und nicht auf Paletten
  • Artgerecht: Lagerung der Waren entsprechend ihrer Bedürfnisse. Z. B. Wein lichtgeschützt lagern.

Warenpflege und -kontrolle:

Zusätzlich zu den optimalen Lagerbedingungen muss die Ware gepflegt und kontrolliert werden. Warenpflege umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung der Qualität und des Wertes von Gütern im Lager beitragen. Welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen ist sehr unterschiedlich und immer abhängig von der Ware. Falsche oder mangelhafte Pflege der Ware kann zum Verderben oder zum Ausschluss der Ware, zu Reklamationen durch den Kunden, zu Lieferverzögerungen und zu Kostensteigerungen führen.

Pflegende Maßnahmen

  • Säubern: alle Waren müssen in regelmäßigen Abständen entstaubt und ggf. gereinigt werden
  • Einölen: Metallteile müssen zum Schutz vor Korrosion (also Rost) regelmäßig eingeölt werden
  • Durchlüften: Papierwaren und Textilien müssen regelmäßig durchlüftet werden
  • Schädlingsbekämpfung: viele Waren sind anfällig für Schädlingsbefall, z. B. Lebensmittel, Textilien und Holz, deswegen sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die einen Befall verhindern. Die richtigen Lagerbedingungen wie Temperatur dämmen die Wahrscheinlichkeit für einen Befall auch schon ein, sonst gibt es z. B. Fallen, Giftköder oder Präparate mit einem speziellen Duft, der auf die jeweiligen Schädlinge abstoßend wirkt.
  • Schutz vor Licht: bei lichtempfindlichen Waren, z. B. einige Lebensmittel, Medikamente oder Kleidung müssen permanent vor Licht geschützt werden
  • Temperatur und andere klimatische Faktoren: auch die richtige Temperatur erhält die Qualität der Ware, z. B. verlangsamen kühlere Temperaturen den Verderb v. Obst und Gemüse
  • Umdrehen: manche Waren müssen zur Qualitätserhaltung regelmäßig gedreht werden, etwa damit sich keine Druckstellen bilden.

Rot doppelt sich mit Lagerbedingungen (rausnehmen?)

Kontrollierende Maßnahmen:

  • Verschiedene Zeitpunkte und -abstände: bei Ein- und Auslagerung, Permanent, Regelmäßig (tägl., wöchentl., monatl. etc.) und unerwartet
  • Qualitativ und quantitativ, stimmt der Ist-Bestand mit dem Soll-Bestand überein? Wie ist der Zustand der Ware? Sind MHD, Verbrauchs- und Verfallsdatum überschritten? (Unterschied der verschiedenen Daten hier, Quiz wo Gesundheitsgefahr)
  • Sichtprüfungen, um den Zustand oder die Frische der Ware beurteilen zu können
  • Kontrolle der Lagerbedingungen, ist z. B. die Luftfeuchtigkeit oder Temperatur dauerhaft im richtigen Bereich? Wichtig auch um nachher Kühlkette nachweisen zu können
  • Kontrolle des MHD oder Verfallsdaten, bei Frischelägern mit sehr kurzen MHD wird z. B. jeden Tag kontrolliert

Maßnahmen zu Ordnung und Sauberkeit des Lagers: (ggf. eher Wissensbereich)

  • Regelmäßige Reinigung des Lagers
  • Trennung unterschiedlicher Warengruppen
  • Verwendung sauberer Lagerhilfsmittel

Zusätzlich je nach Warengruppe:

  • Diebstahlschutzvorrichtungen bei teuren Waren
  • Schützende Vorrichtungen bei sensiblen Waren
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei Gefahrstoffen (z. B. Auffangwannen)

Wenn Waren nicht mehr den Qualitätsanforderungen genügen, müssen sie entsorgt, gespendet oder aufbereitet werden. Hier ein kurzer Exkurs zur Entsorgung (ist Zusatzwissen, würde ich nicht auf die gleiche Seite wie den Rest platzieren, oder zu Infrastruktur?)

Entsorgung:

Die Entsorgung v. Abfällen ist durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und einige Verordnungen, die bestimmte Rohstoffe/Abfallarten betreffen, geregelt. Ziel ist es dadurch Ressourcen zu schonen und wenn es zu Abfällen kommt, diese umweltgerecht zu entsorgen. Die Ziele des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes unterstehen einer sogenannten Zielhierarchie, das bedeutet, dass das erste Ziel Vorrang vor dem zweiten Ziel und das zweite Ziel Vorrang vor dem dritten hat und so weiter. Die Ziele sollen also nicht gleichwertig angestrebt werden, erst wenn Ziel eins nicht möglich ist, soll versucht werden, Ziel zwei anzustreben.

  1. Abfall vermeiden
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige (energetische) Verwertung
  5. Beseitigung (umweltgerecht)

Bei Gefahrstoffen, also Stoffe, die gesundheitsschädlich, giftig, entzündlich, explosiv, ätzend oder gefährlich für die Umwelt sind, ist zu beachten, dass diese gesondert gesammelt und von unschädlichen Abfällen getrennt gelagert werden müssen. Sie müssen zudem gekennzeichnet werden mit Gefahrensymbolen und Entsorgungshinweisen. Der gesamte Entsorgungsprozess muss dokumentiert werden und die Entsorgung darf nur über zugelassene Entsorger geschehen.

Zusätzlich zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz gibt es noch einige Verordnungen, die den Umgang mit bestimmten Rohstoffen und Abfallarten regeln:

Gewerbeabfallverordnung:

Hier ist die Verwertung von Gewerbeabfällen die Zielsetzung. Die Betriebe müssen Abfälle getrennt sammeln. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen muss gesondert dokumentiert werden.

Batterieverordnung:

Die Batterieverordnung dient dem Schutz der Umwelt vor gefährlichen Stoffen. In Batterien sind viele gefährliche und hochgiftige Stoffe wie beispielsweise Cadmium. Sie regelt, dass Batterien einem Hausmüllverbot unterliegen und Verbraucher eine Rückgabepflicht und Händler eine Rücknahmepflicht haben.

Altölverordnung:

Die Altölverordnung schützt ebenfalls die Umwelt, vor allem das Wasser. Schon geringste Mengen Altöl verunreinigen große Mengen an Wasser. Auch hier gilt eine Rücknahmepflicht der Handelsstellen. Es regelt auch, dass bestimmte Altölsorten nicht gemischt werden dürfen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz:

Dieses Gesetz sichert den Schutz der Umwelt ab und fördert die Wiederverwendung von Sekundärrohstoffen. Für Elektro- und Elektronikgeräte gilt ein Hausmüllverbot und eine Rücknahmepflicht für Kleingeräte für Handelsstellen. Größere Geräte können über Sammelstellen der Kommunen entsorgt werden.